Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
I. Allgemeines
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Für alle Angebote, Aufträge und Verkäufe gelten nur die nachstehend genannten Verkaufsbedingungen.
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Abweichungen von unseren Verkaufsbedingungen, insbesondere Bedingungen des Käufers, gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
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Vorstehende Lieferungsbedingungen gelten auch für alle weiteren Nachbestellungen.
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Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
II. Angebot und Vertragsabschluss
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Angebote sind freibleibend und verpflichten den Auftragnehmer nicht zur Auftragsannahme.
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Erteilte Aufträge und Vereinbarungen, die durch Außendienstmitarbeiter abgeschlossen worden sind, werden für den Auftragnehmer erst durch dessen schriftliche Bestätigung oder Auslieferung verbindlich.
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Erfolgt innerhalb 8 Tagen nach Auftragserteilung keine gegenteilige Nachricht, so gilt der Auftrag als angenommen, unter dem Vorbehalt hinsichtlich Menge und Lieferungsmöglichkeit
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Unsere Unterlagen und Produktbeschreibungen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
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Nach Vertragsabschluß eintretende Erhöhungen von Zöllen, Steuern und anderen Angaben gehen zu Lasten des Käufers
III. Zahlung
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Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen mit Bankeinzug.
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Zahlungen mittels Wechsel können nur mit unserer Zustimmung erfolgen, und sie müssen dann auf einen Landeszentralbank-Platz zahlbar gestellt sein. Alle durch Hereinnahme von Wechseln entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
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Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, vom Fälligkeitstage an 4 % Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.
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Befindet sich der Käufer im Verzuge, bleibt uns die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
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Reparatur-, Montage- und Ersatzteilkosten verstehen sich stets netto Kasse.
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Gerät der Käufer mit der Bezahlung einer unserer Rechnungen in Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig, ungeachtet etwaiger Annahmen von Wechseln. Für alle Zahlungen ist das Eingangsdatum maßgebend.
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Ferner sind wir berechtigt, Barzahlung vor weiteren Lieferungen zu verlangen. Dies gilt auch bei sonstigen Umständen, die die Zahlungsfähigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen läßt.
IV. Lieferzeit und Abnahme
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Lieferfristen und Termine sind annähernd und daher unverbindlich. Verbindliche Lieferfristen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
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Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum der Ware.
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Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der endgültigen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung sämtlicher Ausführungs-Einzelheiten.
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Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflußbereichs des
Auftragnehmers liegen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. -
Bei Verzug des Auftragnehmers muß der Auftraggeber schriftlich eine angemessene
Nachfrist setzen. -
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind jedoch
der Höhe nach beschränkt auf den Rechnungswert der Warenmenge, die nicht oder nicht
rechtzeitig geliefert wird, soweit wir wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit nicht
nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften haften.
V. Versand
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Die Gefahren des Transportes ab Lieferstelle gehen stets zu Lasten des Käufers. Auch bei frachtfreien Lieferungen bzw. Lieferung frei Haus, außer wenn wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen von unserem Betrieb aus durchführen.
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Das Einlagern ist in jedem Fall Sache des Käufers.
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Gewichts- oder Stückdifferenzen können nur geltend gemacht werden, wenn sie sofort nach Eintreffen der Sendung festgestellt werden.
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Versandart und Versandweg werden von uns gewählt. Wir bemühen uns aber, Wünsche des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers
VI. Haftung für Schäden
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Für Schäden, die durch Mangel der Kaufsache, irrtümliche Falschlieferung oder Mängel der Verpackung entstehen, haften wir wie folgt:
a) Soweit Schaden durch Einhaltung der Prüfpflichten des Käufers hätten vermieden werden können, ist jede Art der Haftung unsererseits ausgeschlossen.
b) soweit Schaden trotz Einhaltung der Prüfpflichten des Käufers entstehen, haften wir nur für grobfahrlässige Vertragsverletzungen. -
Für andere als die vorstehend geregelten Schäden stehen wir unabhängig vom Haftungsgrund nur ein, wenn sie durch eine grobfahrlässige Handlung unsererseits verursacht worden sind.
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Alle in Frage kommenden Ansprüche des Käufers gegen uns verjähren spätestens 6 Monate nach der schadenverursachenden Handlung.
VII. Eigentumsvorbehalt
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Das Eigentum an den gelieferten Waren bleibt zur Sicherung aller Ansprüche vorbehalten, die uns aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung bis zum Ausgleich aller Schäden gegen den Käufer zustehen.
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Unser Eigentum erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehende neue Sache. Der Käufer stellt die neue Sache unter Ausschluß des eigenen Eigentumserwerbs für uns her und verwahrt sie für uns.
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
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Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort des Betriebes von dem aus geliefert wird, für die Zahlung 73650 Winterbach.
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Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Schorndorf. Uns bleibt vorbehalten, außerhalb des Mahnverfahrens gegen den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand vorzugehen.